In Irland gibt es eine Pflegekammer. Etwas, was sich Pflegekräfte in Deutschland sehnlichst herbei wünschen. Wenn man in Irland als Pflegekraft tätig werden möchte muss man in der Pflegekammer registriert sein. Das ist ein - warum auch immer - äußerst langwieriger Prozess und hat mich persönlich sehr viel Kraft und Energie gekostet. Ich möchte hier meine Erfahrungen schildern, und anderen Leidtragenden Hilfe bieten.
Die irische Pflegekammer heißt Nursing and Midwifery Board of Ireland (NMBI) oder An Board Altranais (ABA), was einfach nur die irische Übersetzung ist.
Unmittelbar nachdem wir uns entschlossen hatten, nach Irland zu ziehen, habe ich mit dem Registrierungsprozess begonnen, das war Ende September letzten Jahres.
Der offizielle Registrierungsprozess
Jeder, der in Deutschland seine Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger nach 1979 abgeschlossen hat wird in Irland ohne weitere Prüfung anerkannt, allerdings müssen diverse Nachweise erbracht werden.
Auf der Homepage www.nursingboard.ie bekommt man das "Overseas Application Request Form" als Download, das man ausdrucken und ausgefüllt an das Nursingboard zurückschicken muss. Nachdem ich das erledigt hatte, wurde mir innerhalb der nächsten Tage ein 26seitiges Application Form per Post zugeschickt. Außerdem wurde meine Kreditkarte, die ich angeben musste, mit den ersten 350,- € belastet. Diese werden fällig um überhaupt mit der Registrierung beginnen zu können. Das Formular muss komplett in Großbuchstaben und schwarzer Tinte ausgefüllt werden. Viele Angaben sind leicht zu erledigen, bei einigen wird es dann schwieriger. Wichtig: auf jeder Seite des Formulars ist oben eine Nummer aufgedruckt. Diese Nummer ist die Referenznummer, unter der man später im Register geführt wird.
Auf Seite 4 muss die "Authority", also die Behörde angegeben werden, bei der man nach Abschluss der Ausbildung registriert war. In Deutschland gibt es keine solche Registrierung. Nach vielem Hin und her habe ich herausbekommen, dass hier die Behörde eingetragen werden muss, die einem das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung verliehen hat.
Als EU-Bürger musste ich außerdem die Anlagen A, B, und C bearbeiten. Den oberen Teil füllt man selbst aus, der untere Teil muss jeweils von den zuständigen Personen/Einrichtungen ausgefüllt und direkt an das Nursingboard zurückgeschickt werden.
Anlage A ist eine Zusammenfassung der Pflegeausbildung. Die Krankenpflegeschule, die man einst besucht hat, muss hier alle Stunden (theoretisch und praktisch) aufführen, die man in der Ausbildung erhalten hat. Außerdem müssen sie nach Fachbereichen unterteilt werden. In meinem Fall war das gar nicht mal so einfach. Ich habe meine Ausbildung im September 2004 am "Klinikum Hannover" abgeschlossen. Das Klinikum gibt es in dieser Form nicht mehr, es ist jetzt das "Klinikum Region Hannover" und hat einige Umstrukturierungen in den letzten 10 Jahren durchgemacht. Die überaus freundliche Sekretärin hat sich aber extrem bemüht und im Archiv meine alten Ausbildungsunterlagen durchgesehen.
Anlage B ist eine Referenz des gegenwärtigen bzw. letzten Arbeitgebers. Dieser muss bescheinigen, dass - und seit wann - man bei ihm beschäftigt ist und welche Tätigkeiten man ausübt. Das ist relativ einfach zu erledigen.
Anlage C ist eine Bescheinigung der "Authority" (s.o.) die zusammen mit einem "CCPS" an das Nursingboard zurückgeschickt werden muss. Das ist einer der Punkte, über die ich mich mit dem Nursingboard lange auseinandersetzen musste. Ich war der Meinung, dass ich diese Bescheinigung nicht erbringen kann, weil es in Deutschland keine Pflegekammer gibt, bei der ich registriert bin. Das habe ich dem Nursingboard mitgeteilt, ohne jeden weiteren Kommentar hat man jedoch auf ein "CCPS" bestanden.
Das CCPS (Certificate of Current Professional Status) ist eine Bescheinigung der Behörde, bei der man die Krankenpflegeprüfung abgelegt hat. In meinem Fall ist das so: ich habe die Prüfung bei der "Bezirksregierung Hannover" abgelegt. Die ist inzwischen aber nicht mehr zuständig, sondern das "Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie". Auf deren Homepage kann man ein CCPS beantragen. Das muss man aber erst einmal herausbekommen. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht. Das CCPS enthielt in meinem Fall die Information, dass ich die Ausbildung in Niedersachsen abgeschlossen habe und die Erlaubnis habe, als Krankenpfleger arbeiten zu können und dem Land Niedersachsen keine Informationen zu Berufsverboten oder Straftaten vorliegen. Ein CCPS kostet in Niedersachsen derzeit 53,- €. Wie bereits erwähnt muss das dem Nursingboard direkt zugeschickt werden, das ist später noch einmal wichtig.
Außerdem benötigt man eine Geburtsurkunde, entweder in englischer Sprache oder eine beglaubigte Übersetzung der deutschen. Das Standesamt Hannover bietet Geburtsurkunden auf internationalen Vordrucken an, diese können zum Beispiel online beantragt und dann per Post zugeschickt werden. Kosten hierfür ca. 15,- €.
Wenn man wie ich durch Heirat seinen Nachnamen geändert hat, wird ebenfalls eine Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde fällig. Diese habe ich erst auf deutsch verschickt - mein Fehler. Weil ich sie nicht auf englisch bekommen konnte, musste ich auf eine beglaubigte Übersetzung zurückgreifen. Das hat mich ungefähr weitere 65,- € gekostet.
Achja, dann braucht es auch noch eine beglaubigte Kopie des Ausweises (Kosten beim Kreisverwaltungsrefarat München 10,-€) und 2 Passbilder (Kosten zwischen 5,- und 10,- €).
Ende November hatte ich - so glaubte ich - alle Unterlagen eingereicht, inklusive der zweiten inzwischen übersetzten Heiratsurkunde. Am 04. Dezember habe ich dem Nursingboard eine eMail geschickt, ihnen meine neue künftige Adresse in Irland mitgeteilt und nach dem Status meiner Registrierung gefragt. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten und mich auch erst einmal nicht mehr drum gekümmert, weil wir dann im Umzugsstress waren.
Normalerweise sollte an dieser Stelle der Registrierungsprozess abgeschlossen sein - bei mir begann es hier richtig kompliziert zu werden
Am 22. Dezember hatte ich das Vorstellungsgespräch bei meinem künftigen Arbeitgeber und dort erwähnt, dass meine Registrierung noch nicht durch sei. Damals hat man mich gewarnt, ich solle das Nursingboard täglich anrufen, weil wirklich jeder über die schimpft.
Zwischen Weihnachten und Neujahr war es dann natürlich schwierig jemanden zu erreichen. Als ich dann doch das Glück hatte, hat man mir mitgeteilt, man habe mein CCPS noch nicht erhalten. Am nächsten Tag bekam ich jedoch einen Brief mit einer Kopie eben dieses CCPS mit Eingangsstempel vom 26.11. und dem Hinweis man benötige hiervon eine beglaubigte Übersetzung. An dieser Stelle wird es für mich unlogisch. Wie soll ich ein deutsches Dokument übersetzen lassen, wenn es von der deutschen Behörde direkt nach Irland geschickt werden soll? Warum braucht das Nursingboard 1 Monat um mich darüber zu informieren, wenngleich ich am 04.12. per eMail nachgefragt habe, ob etwas fehlt? Während der Feiertage war es schwierig die Übersetzung zu organisieren, Anfang Januar habe ich sie dann aber bekommen. Kosten: wieder einmal gut 65,- €.
Am 19. Januar habe ich dann bei einem Anruf beim Nursingboard, bei dem ich endlich mal jemanden erreicht habe, die Information bekommen, man hätte jetzt alle erforderlichen Unterlagen und meine Registrierung werde innerhalb der nächsten 30 Tage vollzogen sein.
Ab diesem Zeitpunkt wurde es einfach nur noch lächerlich. Zwischenzeitlich hat mir meine Chefin noch eine eMail geschickt mit dem Inhalt, dass es ihr leid tue, aber wenn ich meine Registrierung nicht in Kürze bekommen sollte, laufe ich Gefahr meinen Job zu verlieren. Diese eMail sollte ich weiterleiten in der Hoffnung auf eine zügige Bearbeitung. Die Empfängerin (Mrs. Butler) hat meine Mail an ihre Teamleiterin (Mrs. Doyle) weitergeleitet - ohne Ergebnis.
Mitte Februar habe ich mal wieder angerufen und mit Mrs. Doyle gesprochen. Das Gespräch verlief recht unerfreulich. Als ich das Gespräch an einen Kollegin weitergeben wollte, die ebenfalls auf ihre Registrierung gewartet hat, wurde ich sogar gefragt, aus welchem Grund sie mit meiner Kollegin sprechen solle, ob es sich bei ihr etwa um meine Freundin handele? Ein derart unprofessionelles und unverschämtes Verhalten hat mich sprachlos gemacht. Jedoch wurde mir mal wieder "versprochen" meine Registrierung innerhalb der nächsten zwei Wochen zu bearbeiten.
Anfang März hatte ich dann wieder ein sehr unerfreuliches Telefonat. Am anderen Ende der Leitung hat mir Mrs. Fitzpatrick mitgeteilt, meine Registrierung könne weitere 60 Tage dauern. Da musste ich mich sehr zurückhalten und habe gefragt wie das sein kann, und dass ich immer noch gefährdet sei meinen Manager-Job zu verlieren. Daraufhin teilte sie mir mit, wenn ich ein Jobangebot hätte, hätte ich das dem Nursingboard mitteilen müssen, damit man meine Registrierung vorziehen könne. Auf meinen Einwand, dass ich darüber schon mit Mrs. Butler und Mrs. Doyle gesprochen hatte, wurde ich mit Mrs. Doyle verbunden.
Von da an wurden weitere Unterlagen benötigt. Zum einen musste ich eine eMail schicken, in der ich schreiben sollte, das mein Arbeitsverhältnis in Deutschland beendet sei.
Dann war es zu klären, dass ich unter meinem Ehenamen geführt werden möchte.
Weiterhin gab es große Unstimmigkeiten, weil das Layout der ersten Heiratsurkunde nicht mit dem Layout der später übersetzten übereinstimmte.
Außerdem bemerkte man dann erst, dass ich versehentlich eine Kopie eben jener zweiten Urkunde und nicht das Original eingesendet hatte. Mein Fehler. Das hätte man aber auch schon vier Monate vorher bemerken können.
Und dann war da noch eine weitere beglaubigte Kopie meines Passes, die ich bei der irischen Polizei überraschenderweise sogar kostenlos bekam.
Am Montag, dem 30. März erhielt ich endlich den Brief mit dem Erklärung, dass ich dem Nursingboard erlaube meine Registrierung durchzuführen, gemeinsam mit der Einzugsbevollmächtigung über 145,- € für die initiale jährliche Gebühr.
Um jede weitere Verzögerung zu vermeiden bin ich am nächsten Morgen (31. März) direkt zum Nursingboard gefahren, habe die Erklärung persönlich abgegeben und den Betrag in bar bezahlt, nachdem ich recht pikiert darauf hingewiesen wurde, dass man aber kein Wechselgeld bereit halte.
Es hat noch eine weitere Woche gedauert, bis ich am 07. April endlich registriert wurde. Der Hauptgrund für diese Verzögerung war, dass die Finanzabteilung den Zahlungseingang bestätigen musste. Die Bescheinigung, die ich an der Rezeption erhalten habe wurde nicht akzeptiert und ich wurde wirklich ärgerlich und habe Mrs. Dole gefragt, warum sie nicht einfach bei der Finanzabteilung nachfragen könne. Immerhin, und das muss ich ihr zugute halten, rief sie mich noch am selben Tag zurück und hat meine erfolgte Registrierung telefonisch und dann noch per eMail bestätigt.
Nach 6 Monaten und mehr als 700,- € (Porto für all die Briefe nicht mitgerechnet) bin ich also Registrierte Pflegekraft in Irland. Dieser Prozess hat zudem unendlich viel Kraft gekostet und mich zwischenzeitlich fast verzweifeln lassen. Ich bin glücklich in meinem neuen Job, den ich nun endlich voll erfüllen kann. Es war ein langer Weg bis hierhin, der mir durch das Nursingboard deutlich schwer gemacht wurde.
Jedem, der vorhat sich in Irland als Pflegekraft registrieren zu lassen kann ich nur raten: bleibt in ständigem Kontakt mit dem Nursingboard! Der größte Fehler ist es zu glauben, es würde schon laufen. Glaubt mir, es läuft nicht! Wenn ihr Unterlagen einreicht, ruft unmittelbar danach an und lasst euch den Eingang bestätigen. Fragt nach, ob noch etwas benötigt wird. Die Telefonnummer ist 00353 - 1 - 6398500. Wer direkt nach Dublin zieht sollte die Möglichkeit nutzen und direkt zum Nursingboard hinfahren. Das Büro ist in Blackrock, direkt am südlichen Stadtrand von Dublin gelegen (Adresse: 18/20 Carysfort Avenue, Blackrock, Co. Dublin). Lasst euch nicht abwimmeln. Hinterlasst Nachrichten auf den Anrufbeantwortern. Und das Wichtigste: Gebt nicht auf und behaltet die Nerven!
Unmittelbar nachdem wir uns entschlossen hatten, nach Irland zu ziehen, habe ich mit dem Registrierungsprozess begonnen, das war Ende September letzten Jahres.
Der offizielle Registrierungsprozess
Jeder, der in Deutschland seine Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger nach 1979 abgeschlossen hat wird in Irland ohne weitere Prüfung anerkannt, allerdings müssen diverse Nachweise erbracht werden.
Auf der Homepage www.nursingboard.ie bekommt man das "Overseas Application Request Form" als Download, das man ausdrucken und ausgefüllt an das Nursingboard zurückschicken muss. Nachdem ich das erledigt hatte, wurde mir innerhalb der nächsten Tage ein 26seitiges Application Form per Post zugeschickt. Außerdem wurde meine Kreditkarte, die ich angeben musste, mit den ersten 350,- € belastet. Diese werden fällig um überhaupt mit der Registrierung beginnen zu können. Das Formular muss komplett in Großbuchstaben und schwarzer Tinte ausgefüllt werden. Viele Angaben sind leicht zu erledigen, bei einigen wird es dann schwieriger. Wichtig: auf jeder Seite des Formulars ist oben eine Nummer aufgedruckt. Diese Nummer ist die Referenznummer, unter der man später im Register geführt wird.
Auf Seite 4 muss die "Authority", also die Behörde angegeben werden, bei der man nach Abschluss der Ausbildung registriert war. In Deutschland gibt es keine solche Registrierung. Nach vielem Hin und her habe ich herausbekommen, dass hier die Behörde eingetragen werden muss, die einem das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung verliehen hat.
Als EU-Bürger musste ich außerdem die Anlagen A, B, und C bearbeiten. Den oberen Teil füllt man selbst aus, der untere Teil muss jeweils von den zuständigen Personen/Einrichtungen ausgefüllt und direkt an das Nursingboard zurückgeschickt werden.
Anlage A ist eine Zusammenfassung der Pflegeausbildung. Die Krankenpflegeschule, die man einst besucht hat, muss hier alle Stunden (theoretisch und praktisch) aufführen, die man in der Ausbildung erhalten hat. Außerdem müssen sie nach Fachbereichen unterteilt werden. In meinem Fall war das gar nicht mal so einfach. Ich habe meine Ausbildung im September 2004 am "Klinikum Hannover" abgeschlossen. Das Klinikum gibt es in dieser Form nicht mehr, es ist jetzt das "Klinikum Region Hannover" und hat einige Umstrukturierungen in den letzten 10 Jahren durchgemacht. Die überaus freundliche Sekretärin hat sich aber extrem bemüht und im Archiv meine alten Ausbildungsunterlagen durchgesehen.
Anlage B ist eine Referenz des gegenwärtigen bzw. letzten Arbeitgebers. Dieser muss bescheinigen, dass - und seit wann - man bei ihm beschäftigt ist und welche Tätigkeiten man ausübt. Das ist relativ einfach zu erledigen.
Anlage C ist eine Bescheinigung der "Authority" (s.o.) die zusammen mit einem "CCPS" an das Nursingboard zurückgeschickt werden muss. Das ist einer der Punkte, über die ich mich mit dem Nursingboard lange auseinandersetzen musste. Ich war der Meinung, dass ich diese Bescheinigung nicht erbringen kann, weil es in Deutschland keine Pflegekammer gibt, bei der ich registriert bin. Das habe ich dem Nursingboard mitgeteilt, ohne jeden weiteren Kommentar hat man jedoch auf ein "CCPS" bestanden.
Das CCPS (Certificate of Current Professional Status) ist eine Bescheinigung der Behörde, bei der man die Krankenpflegeprüfung abgelegt hat. In meinem Fall ist das so: ich habe die Prüfung bei der "Bezirksregierung Hannover" abgelegt. Die ist inzwischen aber nicht mehr zuständig, sondern das "Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie". Auf deren Homepage kann man ein CCPS beantragen. Das muss man aber erst einmal herausbekommen. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht. Das CCPS enthielt in meinem Fall die Information, dass ich die Ausbildung in Niedersachsen abgeschlossen habe und die Erlaubnis habe, als Krankenpfleger arbeiten zu können und dem Land Niedersachsen keine Informationen zu Berufsverboten oder Straftaten vorliegen. Ein CCPS kostet in Niedersachsen derzeit 53,- €. Wie bereits erwähnt muss das dem Nursingboard direkt zugeschickt werden, das ist später noch einmal wichtig.
Außerdem benötigt man eine Geburtsurkunde, entweder in englischer Sprache oder eine beglaubigte Übersetzung der deutschen. Das Standesamt Hannover bietet Geburtsurkunden auf internationalen Vordrucken an, diese können zum Beispiel online beantragt und dann per Post zugeschickt werden. Kosten hierfür ca. 15,- €.
Wenn man wie ich durch Heirat seinen Nachnamen geändert hat, wird ebenfalls eine Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde fällig. Diese habe ich erst auf deutsch verschickt - mein Fehler. Weil ich sie nicht auf englisch bekommen konnte, musste ich auf eine beglaubigte Übersetzung zurückgreifen. Das hat mich ungefähr weitere 65,- € gekostet.
Achja, dann braucht es auch noch eine beglaubigte Kopie des Ausweises (Kosten beim Kreisverwaltungsrefarat München 10,-€) und 2 Passbilder (Kosten zwischen 5,- und 10,- €).
Ende November hatte ich - so glaubte ich - alle Unterlagen eingereicht, inklusive der zweiten inzwischen übersetzten Heiratsurkunde. Am 04. Dezember habe ich dem Nursingboard eine eMail geschickt, ihnen meine neue künftige Adresse in Irland mitgeteilt und nach dem Status meiner Registrierung gefragt. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten und mich auch erst einmal nicht mehr drum gekümmert, weil wir dann im Umzugsstress waren.
Normalerweise sollte an dieser Stelle der Registrierungsprozess abgeschlossen sein - bei mir begann es hier richtig kompliziert zu werden
Am 22. Dezember hatte ich das Vorstellungsgespräch bei meinem künftigen Arbeitgeber und dort erwähnt, dass meine Registrierung noch nicht durch sei. Damals hat man mich gewarnt, ich solle das Nursingboard täglich anrufen, weil wirklich jeder über die schimpft.
Zwischen Weihnachten und Neujahr war es dann natürlich schwierig jemanden zu erreichen. Als ich dann doch das Glück hatte, hat man mir mitgeteilt, man habe mein CCPS noch nicht erhalten. Am nächsten Tag bekam ich jedoch einen Brief mit einer Kopie eben dieses CCPS mit Eingangsstempel vom 26.11. und dem Hinweis man benötige hiervon eine beglaubigte Übersetzung. An dieser Stelle wird es für mich unlogisch. Wie soll ich ein deutsches Dokument übersetzen lassen, wenn es von der deutschen Behörde direkt nach Irland geschickt werden soll? Warum braucht das Nursingboard 1 Monat um mich darüber zu informieren, wenngleich ich am 04.12. per eMail nachgefragt habe, ob etwas fehlt? Während der Feiertage war es schwierig die Übersetzung zu organisieren, Anfang Januar habe ich sie dann aber bekommen. Kosten: wieder einmal gut 65,- €.
Am 19. Januar habe ich dann bei einem Anruf beim Nursingboard, bei dem ich endlich mal jemanden erreicht habe, die Information bekommen, man hätte jetzt alle erforderlichen Unterlagen und meine Registrierung werde innerhalb der nächsten 30 Tage vollzogen sein.
Ab diesem Zeitpunkt wurde es einfach nur noch lächerlich. Zwischenzeitlich hat mir meine Chefin noch eine eMail geschickt mit dem Inhalt, dass es ihr leid tue, aber wenn ich meine Registrierung nicht in Kürze bekommen sollte, laufe ich Gefahr meinen Job zu verlieren. Diese eMail sollte ich weiterleiten in der Hoffnung auf eine zügige Bearbeitung. Die Empfängerin (Mrs. Butler) hat meine Mail an ihre Teamleiterin (Mrs. Doyle) weitergeleitet - ohne Ergebnis.
Mitte Februar habe ich mal wieder angerufen und mit Mrs. Doyle gesprochen. Das Gespräch verlief recht unerfreulich. Als ich das Gespräch an einen Kollegin weitergeben wollte, die ebenfalls auf ihre Registrierung gewartet hat, wurde ich sogar gefragt, aus welchem Grund sie mit meiner Kollegin sprechen solle, ob es sich bei ihr etwa um meine Freundin handele? Ein derart unprofessionelles und unverschämtes Verhalten hat mich sprachlos gemacht. Jedoch wurde mir mal wieder "versprochen" meine Registrierung innerhalb der nächsten zwei Wochen zu bearbeiten.
Anfang März hatte ich dann wieder ein sehr unerfreuliches Telefonat. Am anderen Ende der Leitung hat mir Mrs. Fitzpatrick mitgeteilt, meine Registrierung könne weitere 60 Tage dauern. Da musste ich mich sehr zurückhalten und habe gefragt wie das sein kann, und dass ich immer noch gefährdet sei meinen Manager-Job zu verlieren. Daraufhin teilte sie mir mit, wenn ich ein Jobangebot hätte, hätte ich das dem Nursingboard mitteilen müssen, damit man meine Registrierung vorziehen könne. Auf meinen Einwand, dass ich darüber schon mit Mrs. Butler und Mrs. Doyle gesprochen hatte, wurde ich mit Mrs. Doyle verbunden.
Von da an wurden weitere Unterlagen benötigt. Zum einen musste ich eine eMail schicken, in der ich schreiben sollte, das mein Arbeitsverhältnis in Deutschland beendet sei.
Dann war es zu klären, dass ich unter meinem Ehenamen geführt werden möchte.
Weiterhin gab es große Unstimmigkeiten, weil das Layout der ersten Heiratsurkunde nicht mit dem Layout der später übersetzten übereinstimmte.
Außerdem bemerkte man dann erst, dass ich versehentlich eine Kopie eben jener zweiten Urkunde und nicht das Original eingesendet hatte. Mein Fehler. Das hätte man aber auch schon vier Monate vorher bemerken können.
Und dann war da noch eine weitere beglaubigte Kopie meines Passes, die ich bei der irischen Polizei überraschenderweise sogar kostenlos bekam.
Am Montag, dem 30. März erhielt ich endlich den Brief mit dem Erklärung, dass ich dem Nursingboard erlaube meine Registrierung durchzuführen, gemeinsam mit der Einzugsbevollmächtigung über 145,- € für die initiale jährliche Gebühr.
Um jede weitere Verzögerung zu vermeiden bin ich am nächsten Morgen (31. März) direkt zum Nursingboard gefahren, habe die Erklärung persönlich abgegeben und den Betrag in bar bezahlt, nachdem ich recht pikiert darauf hingewiesen wurde, dass man aber kein Wechselgeld bereit halte.
Es hat noch eine weitere Woche gedauert, bis ich am 07. April endlich registriert wurde. Der Hauptgrund für diese Verzögerung war, dass die Finanzabteilung den Zahlungseingang bestätigen musste. Die Bescheinigung, die ich an der Rezeption erhalten habe wurde nicht akzeptiert und ich wurde wirklich ärgerlich und habe Mrs. Dole gefragt, warum sie nicht einfach bei der Finanzabteilung nachfragen könne. Immerhin, und das muss ich ihr zugute halten, rief sie mich noch am selben Tag zurück und hat meine erfolgte Registrierung telefonisch und dann noch per eMail bestätigt.
Nach 6 Monaten und mehr als 700,- € (Porto für all die Briefe nicht mitgerechnet) bin ich also Registrierte Pflegekraft in Irland. Dieser Prozess hat zudem unendlich viel Kraft gekostet und mich zwischenzeitlich fast verzweifeln lassen. Ich bin glücklich in meinem neuen Job, den ich nun endlich voll erfüllen kann. Es war ein langer Weg bis hierhin, der mir durch das Nursingboard deutlich schwer gemacht wurde.
Jedem, der vorhat sich in Irland als Pflegekraft registrieren zu lassen kann ich nur raten: bleibt in ständigem Kontakt mit dem Nursingboard! Der größte Fehler ist es zu glauben, es würde schon laufen. Glaubt mir, es läuft nicht! Wenn ihr Unterlagen einreicht, ruft unmittelbar danach an und lasst euch den Eingang bestätigen. Fragt nach, ob noch etwas benötigt wird. Die Telefonnummer ist 00353 - 1 - 6398500. Wer direkt nach Dublin zieht sollte die Möglichkeit nutzen und direkt zum Nursingboard hinfahren. Das Büro ist in Blackrock, direkt am südlichen Stadtrand von Dublin gelegen (Adresse: 18/20 Carysfort Avenue, Blackrock, Co. Dublin). Lasst euch nicht abwimmeln. Hinterlasst Nachrichten auf den Anrufbeantwortern. Und das Wichtigste: Gebt nicht auf und behaltet die Nerven!
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